Am 30. September 2026 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2025 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen.
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2026 bzw. ab 1. Oktober 2026 zu beachten.
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen.
Der EuGH hatte in seinem Urteil zur Rechtssache „Nova Iberomoldes“ (C-837/24) Anfang Juni 2026 entschieden, dass die Erhebung der portugiesischen Grunderwerbsteuer bei bestimmten Anteilsübertragungen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften ...
Der VwGH (GZ Ra 2025/13/0045 vom 13.5.2026) hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem einem Gesellschafter-Geschäftsführer zwei PKWs mittels Wechselkennzeichen zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt wurden.
*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Copyright © 2022-2026, WTH Steuerberatung KG