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Es gibt nichts Älteres als die Verordnung vom gestrigen Tag

Pandemie, Digitalisierung, ständige Gesetzesänderungen. Wir halten Sie auf dem neuesten Wissensstand und beraten Sie aktiv zu relevanten Änderungen.

Alle Neuigkeiten im Überblick

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1. März

Betriebsstättenrisiko durch Homeoffice deutlich gesunken

Die wachsende Mobilität von Arbeitnehmern und nicht zuletzt die stärkere Nutzung des Homeoffice nach der COVID-19 Pandemie hat zum Teil zum Risiko geführt, dass Unternehmen eine Betriebsstätte durch das Arbeiten ihrer Mitarbeiter im Homeoffice begründen können.

1. März

Hauptwohnsitzbefreiung bei Veräußerungsverlust

Eine in der Praxis sehr wesentliche Steuerbefreiung ist die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung: Bei einer Veräußerung von Eigenheimen (Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen) oder Eigentumswohnungen, die bisher als Hauptwohnsitz gedient haben, bleibt der Veräußerungserlös grundsätzlich steuerfrei.

1. März

Keine Hälftesteuersatzbegünstigung bei Wiederaufnahme einer betrieblichen Tätigkeit

Die Hälftesteuersatzbegünstigung bei Betriebsveräußerungen oder -aufgaben kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, etwa wenn die Betriebsveräußerung durch den Tod des Steuerpflichtigen hervorgerufen wird oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung vorliegt.

1. März

Keine Steuerpflicht in Österreich bei mehrjähriger Auslandsentsendung

Ein Steuerpflichtiger war jahrelang am Hauptwohnsitz seiner Eltern in Österreich (Mietwohnung) gemeldet und verfügte dort zumindest vor seiner Auslandsentsendung über ein eigenes Zimmer.

1. März

Abbruchkosten eines Wohngebäudes als außergewöhnliche Belastung?

Eine Steuerpflichtige wollte Abbruchkosten für ein Gebäude als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Das Gebäude war ihr ehemaliges Elternhaus, das, das nach dem Tod des Vaters wegen umfassender Asbestbelastung abgerissen wurde.

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Archiv

Steuertermine 2026*

Wichtige Steuertermine des gesamten Jahres auf einen Blick.

  • Jänner

    Fälligkeiten
    • 15.1.
      • USt für November 2025
      • Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2025
    Fristen und Sonstiges
    • Ab 1.1.
      • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
    • Bis 15.1.
      • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2025 für geringfügig Beschäftigte
  • Februar

    Fälligkeiten
    • 17.2.
      • St für Dezember 2025 bzw. 4. Quartal
      • Lohnabgaben für Jänner,
      • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel,
      • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
    • 28.2.
      • Pflichtversicherung SVS
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 1.2.
      • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2025 (E18) in Papierform
    • Bis 15.2.
      • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs (Zurechnung zu 2025)
      • Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2025 (pro Registrierkasse)
    • 28.2.
      • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
      • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
      • Meldepflicht von Zahlungen gem. §109a/§109b EStG aus dem Vorjahr (elektronisch an das Finanzamt)
  • März

    Fälligkeiten
    • 16.3.
      • USt für Jänner
      • Lohnabgaben für Februar
    Fristen und Sonstiges
    • 31.3.
      • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2025 bei Stadtkasse/Gemeinde
  • April

    Fälligkeiten
    • 15.4.
      • USt für Februar
      • Lohnabgaben für März
    Fristen und Sonstiges
    • 30.4.
      • Abgabe der Steuererklärungen 2025 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
  • Mai

    Fälligkeiten
    • 15.5.
      • USt für März bzw. 1. Quartal
      • Lohnabgaben für April
      • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
    • 31.5.
      • Pflichtversicherung SVS
  • Juni

    Fälligkeiten
    • 15.6.
      • USt für April
      • Lohnabgaben für Mai
    Fristen und Sonstiges
    • 30.6.
      • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2025 (ESt/USt/KöSt) über FinanzOnline
      • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2025 aus Nicht-EU-Ländern (nicht Großbritannien)
  • Juli

    Fälligkeiten
    • 15.7.
      • USt für Mai
      • Lohnabgaben für Juni
  • August

    Fälligkeiten
    • 17.8.
      • USt für Juni bzw. 2. Quartal
      • Lohnabgaben für Juli
      • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
    • 31.8.
      • Pflichtversicherung SVS
  • September

    Fälligkeiten
    • 15.9.
      • USt für Juli
      • Lohnabgaben für August
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 30.9.
      • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2026 (ESt/KöSt)
      • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2025 (L 1) in Papierform oder via FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt mehrerer lohnsteuerpflichtiger Bezüge; sonst 30.6. (via FinanzOnline)
      • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
      • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2025
  • Oktober

    Fälligkeiten
    • 15.10.
      • USt für August
      • Lohnabgaben für September
    Fristen und Sonstiges
    • ab 1.10.
      • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2025
    • bis 31.10.
      • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
  • November

    Fälligkeiten
    • 16.11.
      • USt für September bzw. 3. Quartal
      • Lohnabgaben für Oktober
      • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
    • 30.11.
      • Pflichtversicherung SVS
  • Dezember

    Fälligkeiten
    • 15.12.
      • USt für Oktober
      • Lohnabgaben für November
    Fristen und Sonstiges
    • bis 31.12.
      • Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (monatlich/jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
      • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2021 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
      • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (CbCR) (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

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