2. Oktober 2023

Hochwasserhilfe durch die ÖGK

In der letzten KI (09/23) haben wir umfassend über die steuerlichen Erleichterungen für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene berichtet. In ähnlicher Weise hat auch die ÖGK unbürokratische Soforthilfe für betroffene Unternehmen veröffentlicht. Ziel dabei ist es, jenen, die durch die Katastrophe in Not geraten sind bzw. massive wirtschaftliche Schäden erlitten haben, maßgeschneiderte Lösungen ohne "Wenn und Aber" anzubieten.

Die Maßnahmen seitens der ÖGK drehen sich um folgende Themenbereiche:

  • Stundungen,
  • Ratenvereinbarungen,
  • Mahnungen,
  • Meldeverspätungen,
  • Beitragsprüfungen.

Die regionalen Ansprechpartner für von der Hochwasserkatastrophe Betroffene sind auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/dg-ansprechperson zu finden.

Weitere Artikel im Oktober 2023

2. Oktober 2023

Anpassungen im Rahmen der Bekämpfung der kalten Progression für 2024

Im Herbst 2022 ist die Abschaffung der kalten Progression beschlossen worden (siehe auch KI 10/22), um der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen entgegenzutreten.

2. Oktober 2023

Österreichweiter "Reparaturbonus 2.0"

Seit 25. September 2023 kann österreichweit der Reparaturbonus wieder in Anspruch genommen werden - wenngleich mit ein paar Änderungen zur Erstversion der Förderung (siehe dazu KI 08/22).

2. Oktober 2023

WiEReG-Novelle bringt bedeutsame Neuerungen

Ende Juli 2023 ist die WiEReG-Novelle veröffentlicht worden, welche bedeutsame Neuerungen und Änderungen i.Z.m. dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz mit sich bringt.

2. Oktober 2023

VwGH zur Steuerpflicht einer Kaufpreisrente im Scheidungsvergleich

Im Zuge einer einvernehmlichen Ehescheidung hatten zwei Eheleute eine Vereinbarung über die Unterhaltspflichten und die Aufteilung des Vermögens getroffen.

2. Oktober 2023

Basiszinssatz erneut angehoben

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient.

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