2. August 2024

Kurz-Info: ÖGK bietet Soforthilfe für vom Hochwasser betroffene Unternehmen

Die in den letzten Jahren immer häufiger vorkommenden Unwetter machen auch Unternehmen verstärkt zu schaffen. Neben steuerlichen Maßnahmen (siehe KI 07/24) unterstützt auch die ÖGK in gewohnter Manier von Hochwassersituationen betroffene Unternehmen mit unbürokratischer Soforthilfe. Die Maßnahmen für alle in Not geratenen Betriebe umfassen folgende Themenbereiche:

  • Stundungen,
  • Ratenvereinbarungen,
  • Meldeverspätungen,
  • Beitragsprüfungen.

Die regionalen Ansprechpartner für betroffene Unternehmen finden sich auf dem Dienstgeberportal der ÖGK unter www.gesundheitskasse.at/dg-ansprechperson.

Weitere Artikel im August 2024

2. August 2024

"Energiekostenpauschale 2" bis 8. August 2024 beantragen

Mittels Energiekostenpauschale für Unternehmen 2 (Energiekostenpauschale 2) sollen Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützt werden (siehe bereits KI 05/23).

2. August 2024

Grace-Period-Gesetz soll Unternehmensübertragungen innerhalb der Familie erleichtern

Das unlängst beschlossene Grace-Period-Gesetz soll Rechts- und Planungssicherheit (aus steuerlicher Sicht) bei der Übertragung von Familienbetrieben und KMUs bringen.

2. August 2024

Tarifstufen in der Einkommensteuer ab 2025 nach Anpassungen gegen die "kalte Progression"

Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten.

2. August 2024

Hauptwohnsitzbefreiung - es bleibt bei der Begrenzung von 1.000 m²

Veräußerungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht (Immobilienertragsteuer), wenn sie dem Verkäufer durchgehend ab der Anschaffung oder Herstellung ...

2. August 2024

Kurz-Info: Vorsteuervergütung im Zusammenhang mit Großbritannien

In der KI 06/24 haben wir zur Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer berichtet. Seit dem Brexit gilt Großbritannien zwar als Drittland, jedoch bestehen für die Vorsteuervergütung Sonderregelungen.

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