4. Juli 2024

Kurz-Info: Klimabonus 2024

Der Klimabonus für das Jahr 2024 beträgt je nach Wohnort zwischen 145 € und 290 €. Mittels Abänderungsantrags i.Z.m. dem Klimabonusgesetz wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Klimabonus ab einem Einkommen (maßgeblich ist das Veranlagungseinkommen) von 66.612 € versteuert werden muss.

Lohnsteuerpflichtige müssen dann eine Pflichtveranlagung gem. § 41 Abs. 1 EStG vornehmen. Es ist eine automatisierte Datenübermittlung an das Finanzministerium vorgesehen, sodass kein administrativer Aufwand für den Empfänger des Klimabonus entsteht - weder im Rahmen der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung (automatischer Steuerausgleich), noch, wenn die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung selbst vorgenommen wird.

Weitere Artikel im Juli 2024

4. Juli 2024

Die steuerliche Luxustangente bei Elektroautos

Der VwGH hatte sich unlängst (GZ Ro 2022/15/0043 vom 20.3.2024) mit der steuerlichen Behandlung von Elektroautos auseinanderzusetzen.

4. Juli 2024

Kosten für die doppelte Haushaltsführung bei Verlegung des Familienwohnsitzes steuerlich abzugsfähig?

Das BFG hatte sich (GZ RV/7101980/2023 vom 20.2.2024) mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung auseinanderzusetzen.

4. Juli 2024

Erneute BMF-Info zu steuerlichen Erleichterungen bei der aktuellen Hochwasserkatastrophe

Das BMF hat am 14. Juni 2024 eine Information zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe veröffentlicht (GZ 2024-0.445.738).

4. Juli 2024

"Gebäudestandard Bronze" als Voraussetzung für die erweiterte beschleunigte Abschreibung von Wohngebäuden

Die im Rahmen des Konjunkturpakets "Wohnraum und Bauoffensive" eingeführte erhöhte AfA für Wohngebäude ist an diverse Voraussetzungen geknüpft (siehe KI 05/24).

4. Juli 2024

Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli

Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken.

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