1. November 2024
Maßnahmen vor Jahresende 2024 - Für Arbeitnehmer
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen. Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen noch vor dem 31.12.24 entrichtet werden, damit sie 2024 von der Steuer abgesetzt werden können.