3. April 2025

Kurz-Info: Funktion für Gruppenanträge über FinanzOnline endlich verfügbar

Die Möglichkeit, Gruppenanträge elektronisch einzubringen, schien bereits eine "never ending story" zu sein (siehe dazu zuletzt KI 02/2025). Nun wurde am 5. März 2025 in FinanzOnline eine neue Funktion freigeschalten, mit welcher die Übermittlung von Gruppenanträgen i.S.d. § 9 KStG möglich ist. Mangels technischer Umsetzung war es bislang möglich, die Anträge über die Funktion "sonstige Anbringen" in FinanzOnline einzubringen.

Konkret ist die neue Funktion "Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs. 8 KStG" unter dem Menüpunkt "Weitere Services" zu finden. Seit dem 5. März 2025 sind Gruppenanträge elektronisch nur mehr über diese neue Funktion einzubringen (nicht mehr über "sonstige Anbringen"). Die Gruppenanträge müssen mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterfertigt worden sein, damit die Einreichung über die neue Funktion in FinanzOnline erfolgreich ist.

Weitere Artikel im April 2025

3. April

Steuerliche Vorhaben der neuen Bundesregierung

Ende Februar hat die neue Bundesregierung ihr Regierungsprogramm (2025-2029) präsentiert. Die steuerlichen Vorhaben und Ziele sind wie erwartet auch von Einsparungen gekennzeichnet.

3. April

Erste Budget­sanierungs­maßnahmen beschlossen

Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm mitunter einige steuerliche Änderungen vor (siehe dazu auch den anderen Beitrag in dieser KI).

3. April

Neue Finanz­ordnungs­widrigkeit im Kampf gegen Schein­unternehmen und Schein­rechnungen

Die Finanz bekommt ein neues Werkzeug an die Hand, um besser gegen Scheinunternehmer oder Scheinrechnungen vorgehen zu können

3. April

Kosten für doppelte Haushaltsführung können nicht uneingeschränkt geltend gemacht werden

Die steuerliche Geltendmachung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanz.

3. April

Erneute Leitzinssenkung bringt Änderungen bei Stundungszinsen & Co

Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste, erneute Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im März 2025 auch der Basiszinssatz von 2,53 % auf 2,03 % gesenkt.

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.

Copyright © 2022-2025, WTH Mares, Bartos & Partner Steuerberatung KG