1. Juni 2025

Signaturkarte bei Registrierkassen muss möglicherweise getauscht werden

Eine Sicherheitslücke ("EUCLeak") und die damit zusammenhängende mangelnde Verlängerung der Zertifizierung für den Chip ACOS-ID 2.1 können einen Tausch der Signaturkarte in der Registrierkasse notwendig machen. Von der Umstellung können also Registrierkassen betroffen sein, die mit einer physischen Signaturkarte als Signaturerstellungseinheit (z.B. mittels USB-Stick) ausgestattet sind und die Smartcard ACOS-ID 2.1 verwenden. Hingegen sind Registrierkassen, die als Signaturerstellungseinheit eine Online- oder HSM-Lösung verwenden, nicht davon betroffen. Ebenso wenig von einem Tausch betroffen sind cloudbasierte Kassensysteme (da diese Online-Zertifikate verwenden) wie sie bei einer Tablet-Kassa oder mobile/App-Kassa üblicherweise vorkommen. Werden eine PC-Kassa, eine POS-Kassa oder eine Typ-2d Kassa verwendet, so kann der Kartentausch notwendig sein, sofern die Kassa mit einer Smartcard ACOS-ID 2.1 als Signaturerstellungseinheit ausgestattet ist. Betroffen sind also insbesondere ab Juni 2022 im A-Trust Webshop gekaufte Signaturkarten - diese sind Smartcards des Typs ACOS-ID 2.1. Der Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Aktivierung der Registrierkasse ist hingegen nicht relevant.

Betroffene Steuerpflichtige müssten grundsätzlich einen Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 durchführen, da die Karten ab dem 7. Juni 2025 nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen entsprechen. Technisch betrachtet ist mit dem Tausch und dem Umstieg auf eine neue Signaturkarte die Außerbetriebnahme der alten Signaturkarte verbunden wie auch die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Signaturkarte in FinanzOnline notwendig. Die Registrierkasse selbst muss jedoch nicht abgemeldet bzw. neu angemeldet werden. Aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Verfügbarkeit von Signaturkarten) dürfen jedoch in Abstimmung mit dem BMF die bisherigen Signaturkarten über die Gültigkeit des Zertifikats hinaus weiterverwendet werden. Der Tausch der betroffenen Signaturkarte (mit dem Chip ACOS-ID 2.1) sowie deren Implementierung in der Registrierkasse hat demnach bis spätestens Mai 2027 zu erfolgen.

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