1. Oktober 2025

Steuerliche Neuerungen in Deutschland

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (Investitionssofortprogramm 2025) wurde im Sommer ein milliardenschweres steuerliches Entlastungspaket umgesetzt, das kurzfristig unternehmerische Investitionen ankurbeln soll und langfristig die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland verbessern soll. Überdies sollte für die Unternehmen Planungssicherheit für die kommenden Jahre erreicht werden. Ausgewählte Maßnahmen - Ähnlichkeiten zu Österreich sind jedenfalls zu erkennen - sind nachfolgend im Überblick dargestellt.

Degressive Abschreibung bis 30 %

Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für Investitionen (zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027) in bewegliche Anlagegüter führt zu einer degressiven AfA von bis zu 30 % pro Jahr (anstelle der linearen AfA). Die 30 % gelten im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung - in den Folgejahren beträgt die AfA bis zu 30 % des jeweiligen Restbuchwerts. Die degressive AfA ist nur für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wie etwa Maschinen und technische Anlagen zulässig, nicht jedoch für Gebäude oder immaterielle Wirtschaftsgüter.

Förderung von Elektromobilität

Eine besondere Abschreibungsmöglichkeit gibt es für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 neu angeschafft werden. Diese arithmetisch-degressive AfA mit gestaffelten Abschreibungssätzen über 6 Jahre sieht wie folgt aus.

Abschreibungssätze nach Jahr
Jahr Abschreibungssatz in % der Anschaffungskosten
Anschaffungsjahr 75 %
Jahr 2 10 %
Jahr 3 5 %
Jahr 4 5 %
Jahr 5 3 %
Jahr 6 2 %

Die besondere steuerliche Förderung gilt für alle rein elektrisch betriebenen Fahrzeuge des Betriebsvermögens (Pkw, E-Nutzfahrzeuge, Lkw, Busse) und soll einen Anreiz zur Flottenelektrifizierung bieten. Überdies kommt es zu einer Verbesserung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwägen in der Lohnverrechnung.

Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes

Aktuell beträgt die nominelle Körperschaftsteuer in Deutschland 15 %, wobei es unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags von 5,5 % sowie eines durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatzes von 400 % zu einer Gesamtsteuerbelastung von knapp 30 % kommt. Der nominelle Körperschaftsteuersatz wird abgesenkt und verläuft in den nächsten Jahren wie in der Tabelle dargestellt.

Körperschaftsteuersätze nach Jahr
Jahr Körperschaftsteuersatz
Bis 2027 15 %
2028 14 %
2029 13 %
2030 12 %
2031 11 %
2032 10 %

Steuerbegünstigung für einbehaltene Gewinne

Einzelunternehmen und Personengesellschaften können schon länger von einem ermäßigten festen Steuersatz auf thesaurierte (nicht entnommene) Gewinne profitieren - der anstelle des progressiven Tarifs zur Anwendung kommende Thesaurierungssteuersatz beträgt aktuell 28,25 %. Der ermäßigte Einkommensteuersatz für einbehaltene Gewinne wird nun - siehe in der Tabelle - an die schrittweise Körperschaftsteuersenkung gekoppelt, um die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften zu wahren.

Thesaurierungssteuersätze nach Jahr
Jahr Thesaurierungssteuersatz
Bis 2027 28,25 %
2028 und 2029 27 %
2030 und 2031 26 %
Ab 2032 25 %

Forschungszulage - steuerliche F&E-Förderung

Um Investitionen in Forschung & Entwicklung anzukurbeln, wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage ab 1.1.2026 erhöht. Die maximal berücksichtigungsfähigen Aufwendungen pro Unternehmen steigen von 10 Mio. € auf 12 Mio. € pro Jahr. Überdies wird das Verfahren vereinfacht und der Förderkatalog erweitert.

Weitere Artikel im Oktober 2025

1. Oktober

Maßnahmenpaket für Wachstum und Inflationsbekämpfung

In einem Ministerratsvortrag sind Anfang September 2025 von der österreichischen Bundesregierung strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Bekämpfung der hohen Inflation und der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit präsentiert worden.

1. Oktober

Erhöhter Investitionsfreibetrag ab 1.11.2025

Der Investitionsfreibetrag (IFB) wurde bereits 2023 zur Förderung von Investitionen, insbesondere i.Z.m. Ökologisierung wiedereingeführt.

1. Oktober

Klarstellung zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

In der KI 09/25 haben wir zu sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen i.Z.m. Trinkgeldern berichtet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet, bringt eine BMF-Info von Ende Juli Klarstellung zu diesem Themenbereich, welche auch in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Eingang finden werden.

1. Oktober

Kosten für doppelte Haushaltsführung bei einer alleinstehenden Steuerpflichtigen?

Kosten der doppelten Haushaltsführung und Kosten für in diesem Rahmen anfallende Familienheimfahrten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden.

1. Oktober

Sozialversicherungswerte 2026

Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €).

So bleiben Sie immer auf dem Laufenden

Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.

Copyright © 2022-2025, WTH Mares, Bartos & Partner Steuerberatung KG