3. Jänner 2026

Steuertermine 2026

Wichtige Steuertermine des gesamten Jahres auf einen Blick.

  • Jänner

    Fälligkeiten
    • 15.1.
      • USt für November 2025
      • Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2025
    Fristen und Sonstiges
    • Ab 1.1.
      • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
    • Bis 15.1.
      • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2025 für geringfügig Beschäftigte
  • Februar

    Fälligkeiten
    • 17.2.
      • St für Dezember 2025 bzw. 4. Quartal
      • Lohnabgaben für Jänner,
      • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel,
      • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
    • 28.2.
      • Pflichtversicherung SVS
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 1.2.
      • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2025 (E18) in Papierform
    • Bis 15.2.
      • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs (Zurechnung zu 2025)
      • Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2025 (pro Registrierkasse)
    • 28.2.
      • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
      • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
      • Meldepflicht von Zahlungen gem. §109a/§109b EStG aus dem Vorjahr (elektronisch an das Finanzamt)
  • März

    Fälligkeiten
    • 16.3.
      • USt für Jänner
      • Lohnabgaben für Februar
    Fristen und Sonstiges
    • 31.3.
      • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2025 bei Stadtkasse/Gemeinde
  • April

    Fälligkeiten
    • 15.4.
      • USt für Februar
      • Lohnabgaben für März
    Fristen und Sonstiges
    • 30.4.
      • Abgabe der Steuererklärungen 2025 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
  • Mai

    Fälligkeiten
    • 15.5.
      • USt für März bzw. 1. Quartal
      • Lohnabgaben für April
      • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
    • 31.5.
      • Pflichtversicherung SVS
  • Juni

    Fälligkeiten
    • 15.6.
      • USt für April
      • Lohnabgaben für Mai
    Fristen und Sonstiges
    • 30.6.
      • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2025 (ESt/USt/KöSt) über FinanzOnline
      • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2025 aus Nicht-EU-Ländern (nicht Großbritannien)
  • Juli

    Fälligkeiten
    • 15.7.
      • USt für Mai
      • Lohnabgaben für Juni
  • August

    Fälligkeiten
    • 17.8.
      • USt für Juni bzw. 2. Quartal
      • Lohnabgaben für Juli
      • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
    • 31.8.
      • Pflichtversicherung SVS
  • September

    Fälligkeiten
    • 15.9.
      • USt für Juli
      • Lohnabgaben für August
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 30.9.
      • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2026 (ESt/KöSt)
      • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2025 (L 1) in Papierform oder via FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt mehrerer lohnsteuerpflichtiger Bezüge; sonst 30.6. (via FinanzOnline)
      • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
      • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2025
  • Oktober

    Fälligkeiten
    • 15.10.
      • USt für August
      • Lohnabgaben für September
    Fristen und Sonstiges
    • ab 1.10.
      • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2025
    • bis 31.10.
      • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
  • November

    Fälligkeiten
    • 16.11.
      • USt für September bzw. 3. Quartal
      • Lohnabgaben für Oktober
      • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
    • 30.11.
      • Pflichtversicherung SVS
  • Dezember

    Fälligkeiten
    • 15.12.
      • USt für Oktober
      • Lohnabgaben für November
    Fristen und Sonstiges
    • bis 31.12.
      • Schriftliche Meldung an ÖGK für Wechsel der Zahlungsweise (monatlich/jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
      • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2021 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
      • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (CbCR) (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

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