Für bisherige Nutzer der Handy-Signatur bzw. der Bürgerkarte - etwa für Dienstgeber - kommt es zur notwendigen Umstellung auf die ID Austria. Einer jüngsten ÖKG-Information folgend können relevante e-Services der ÖGK wie z.B. WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin nur mithilfe der ID Austria in Anspruch genommen werden. Positiver ausgedrückt bietet die ID Austria Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft. Konkret können mit der ID Austria (mit Vollfunktion) "Digitale Behördenservices", das "Elektronische Postamt", die "Elektronische Unterschrift" und "Digitale Ausweise" (damit kann z.B. der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden) genutzt werden.
Die ID Austria gibt es in zwei Varianten - jene mit Vollfunktion und jene mit Basisfunktion:
Bisherige Nutzer der Bürgerkarte müssen für den Umstieg auf die ID Austria jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen (auch für die Nutzung der Basisfunktion). Als Registrierungsbehörden gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.
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