
Erfreuliche Nachrichten hat es Ende Dezember 2022 für energieintensive Unternehmen gegeben, da der Energiekostenzuschuss (siehe dazu auch KI 12/22) bis Ende 2022 verlängert werden soll und sogar auf das Jahr 2023 ausgedehnt werden soll.
Ab 01.01.2023 kommt es zu einer kleinen, aber möglicherweise für viele Unternehmer interessanten Neuerung bei Dreiecksgeschäften.
Die wichtigsten Fälligkeiten und Fristen auf einen Blick.
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen.
Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkteergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 1,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient.
Die land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen gem. Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 sind wie folgt und erstmals für die Veranlagung 2023 angehoben worden.
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei Verzugszinsen anfallen, sofern die Sozialversicherungsbeiträge nicht in der gesetzlichen Zahlungsfrist entrichtet werden.
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