
Im Rahmen des ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 ist der Investitionsfreibetrag (IFB) in modernisierter Version wieder eingeführt worden.
Aufgrund anhaltend hoher Energiepreise ist der Energiekostenzuschuss nach wie vor ein wichtiges Instrument zur Unterstützung betroffener Unternehmen (zur Verlängerung des Energiekostenzuschusses siehe auch KI 01/23).
Aufgrund der zwischenzeitlich explodierten und weiterhin volatilen Strompreise boomt auch im Privatbereich die Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen.
Die Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers sind naturgemäß streng.
Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 2,88 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient.
Aktuell kommt es vermehrt zu Ungemach technischer Natur seitens des Finanzamts. So wurden in letzter Zeit vom Finanzamt häufig Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Übergang der Finanzamtszuständigkeit versendet.
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