17. März 2023

Energiekostenzuschuss für Unternehmen - Update zu Q4/2022, Energie­kosten­zuschuss II und Pauschal­förder­modell

Unseren letzten Newsletter zu dem Thema finden Sie hier: https://www.wth.at/aktuelles/klienteninformation/2022/Nov-04/

Energiekostenzuschuss I – 4. Quartal 2022

Bisher umfasste der Energiekostenzuschuss I die Monate Februar bis September 2022. Nun wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung um das 4. Quartal (Oktober bis Dezember) 2022 geschaffen.

Dabei sind auch ein paar Neuerungen eingearbeitet worden.

Neu als bezuschusste Energiearten hinzugekommen sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Antragsvoraussetzungen wie bei den bisher schon geförderten Energiearten Strom und Erdgas.

Veröffentlicht wurde bisher, dass der

  • Voranmeldungszeitraum für das 4. Quartal 2022 vom 29.03. - 14.04.2023

und der Zeitraum der

  • Antragsstellung vom 17.04.-16.06.2023

sein wird.

Wenn Sie den Energiekostenzuschuss I für das 4. Quartal 2022 beantragen möchten, bitten wir Sie

  • sich zwischen 29.03.2023 und 14.04.2022 bei der AWS (https://www.aws.at) voranzumelden und
  • uns unter office@wth.at den zugeteilten Zeitraum und die Beauftragung zur Ausstellung der Feststellung mitteilen.

Ausblick – Energiekostenzuschuss II – 2023

Vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft wurde bereits veröffentlich, dass in der Stufe 1 und 2 das Kriterium der Energieintensität entfallen wird.

Des Weiteren wird es eine höhere Förderintensität der Mehrkosten geben - in der Basisstufe (Zuschüsse bis max MEUR 2,-) wird die Förderintensität von bisher 30% auf 60% angehoben, in der Stufe 2 (Zuschüsse bis max MEUR 4,-) von 30% auf 50%, in der Stufe 3 von 50% auf 65% und in Stufe 4 von 70% auf 80%.

Die förderfähigen Energiearten wurden in der Basisstufe um Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel erweitert.

Neue Fördervoraussetzungen: Um Förderungen der Stufen 3 bis 5 zu erhalten, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben. Bei dieser verpflichten sich die Fördernehmerinnen und Fördernehmer, bis 31. Dezember 2024 mindestens 90 % der am 1. Jänner 2023 vorhandenen Vollzeitäquivalente zu erhalten.

Für alle Stufen gilt das Erfordernis der Beschränkung von Bonuszahlungen und eine beschränkte Ausschüttung von Dividenden.

Ausblick – Pauschalfördermodell

Leider sind noch immer keine weiteren Informationen zum Pauschalfördermodell verfügbar. Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald diese veröffentlicht wurden.

Der Energiekostenzuschuss im Überblick:

Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Quelle: https://www.aws.at/fileadmin/user_upload/Downloads/EKZ2/20230223_Medieninfo_EKZ.pdf

Informationen zum Energiekostenzuschuss sind auf der Homepage der aws zu finden.

Wir informieren Sie selbstverständlich, sobald es weitere Informationen oder Änderungen gibt.

Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

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