Wie jedes Jahr zum Jahresende, besteht für registrierkassenpflichtige Unternehmer Handlungsbedarf, worüber wir Sie hiermit noch einmal informieren möchten.
Unmittelbar nach Versendung unseres letzten Newsletters wurde bekannt, dass die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der AWS ab 07.11.2022 bis 21.11.2022 möglich ist. Die Uhrzeit des Beginnes ist seitens der AWS noch offen.
Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert.
Der Gesetzgeber hat mit dem Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine abgabenfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 EUR pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 auszuzahlen.
Vor kurzem wurde das Teuerungs-Entlastungspaket im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden wollen wir Sie über einen wesentlichen Teil der beschlossenen Maßnahmen sowie die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Lohnverrechnung informieren.
Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 3 Monate verlängert.
Wir möchten Sie über das Fristende folgender Corona Förderungen informieren.
Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 6 Monate verlängert.
Wir dürfen Sie informieren, dass die Beantragung des Härtefallfonds Phase 4 ab dem 01.12.2021 möglich ist.
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