Covid-19
Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 6 Monate verlängert.
Wir möchten Sie über die Eckpunkte wie folgt informieren:
Der Antrag kann für folgende Zeiträume gestellt werden.
Betrachtungszeitraum 1 | 01.07.2021 bis 31.07.2021 |
Betrachtungszeitraum 2 | 01.08.2021 bis 31.08.2021 |
Betrachtungszeitraum 3 | 01.09.2021 bis 30.09.2021 |
Betrachtungszeitraum 4 | 01.10.2021 bis 31.10.2021 |
Betrachtungszeitraum 5 | 01.11.2021 bis 30.11.2021 |
Betrachtungszeitraum 6 | 01.12.2021 bis 31.12.2021 |
Der Vergleichszeitraum ist der jeweilige Monat im Jahr 2019.
Der Antrag hat durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter über FinanzOnline zu erfolgen.
Die operative Tätigkeit muss bei Antragstellung bis zur Antragsauszahlung vorhanden sein
Der Antrag kann für 1 Zeitraum oder für bis zu maximal 6 Zeiträume beantragt werden. Eine zeitliche Lücke ist nicht zulässig.
Der verlängerte Verlustersatz ist vom ursprünglichen Verlustersatz, welcher für den Zeitraum bis Juni 2021 gilt, getrennt zu betrachten.
Bemessungsgrundlage für den Verlustersatz II ist der ermittelte Verlust. Verlust ist die Differenz zwischen Erträgen (Umsätze, Bestandsveränderungen, Eigenleistungen und sonstige Erträge) und den Aufwendungen.
Zu den sonstigen Erträgen zählt auch der Ausfallsbonus.
Der ermittelte Verlust ist um folgende Beträge zu kürzen:
Der Verlustersatz II beträgt 70% des auf diese Art ermittelten Verlusts. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage. Klein- oder Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Bilanzsumme von weniger als EUR 10 Millionen aufweisen.
Der Maximalbetrag der Förderung beträgt EUR 12.000.000 pro Betrieb und Einreichzeitraum?
Gewinnausschüttungen und Entnahmen des Inhabers dürfen bis 30.06.2022 nicht erfolgen und sind danach an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen, andernfalls ist die Antragstellung für Verlustersatz II ausgeschlossen.
Der Antrag ist pro Unternehmen/ Steuernummer zu stellen. Bestehen Niederlassungen oder mehrere Geschäftsfelder, so müssen diese zusammengefasst und somit der Umsatzausfall sowie der Verlust, vom gesamten Betrieb errechnet werden. Der Antrag wird für den Gesamtbetrieb unter der gleichen Steuernummer gestellt.
Der Antrag kann ab 01.01.2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 30.06.2022.
Für die Beantragung des Verlustersatzes II durch uns, müssen die vollständigen Buchhaltungsunterlagen für das Jahr 2021 vorliegen und dementsprechend verarbeitet werden.
Aufgrund der kurzen Antragsfristen ersuchen wir Sie uns Ihre Unterlagen umgehend zu senden.
Wünschen Sie eine Beantragung durch uns, bitten wir Sie uns dies schriftlich per Mail auf office@wth.at mitzuteilen.
Eine Richtlinie und nähere Details finden Sie unter den folgenden Links:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass diese Information auf dem derzeitigen Wissensstand basiert und wir werden Sie bei Änderungen selbstverständlich umgehend informieren. Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!
Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Ihr WTH-Team
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