25. Juli 2022

Antiteuerungspaket und rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor kurzem wurde das Teuerungs-Entlastungspaket im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden wollen wir Sie über einen wesentlichen Teil der beschlossenen Maßnahmen sowie die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Lohnverrechnung informieren.

Abgabenfreie Teuerungsprämien 2022 und 2023

Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalenderjahren 2022 und 2023 aufgrund der Teuerung zusätzlich gewährt, sind bis zu 3.000 EUR jährlich pro Arbeitnehmer abgabenfrei – die Befreiung umfasst die Lohnsteuer, Sozialversicherung sowie BV-, DB-, DZ- und Kommunalsteuer.

Aber Achtung: Die Abgabenfreiheit gilt allgemein nur bis zu 2.000 EUR pro Jahr. Für die Abgabenfreiheit des restlichen Freibetrages (1.000 EUR) muss die diesbezügliche Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgen (z. B.  aufgrund eines Kollektivvertrages, aufgrund einer KV-ermächtigten Betriebsvereinbarung, für alle Arbeitnehmer oder für bestimmte Arbeitnehmergruppen).

Tipp: Da die Teuerungsprämie verglichen mit der Gewinnbeteiligung abgabenrechtlich günstiger ist (in allen Bereichen abgabenfrei und nicht bloß in der Lohnsteuer, keine Deckelung mit dem Vorjahres-EBIT, ua), könnte es vorteilhafter sein in den Jahren 2022 und 2023 die Teuerungsprämie der Gewinnbeteiligung vorzuziehen.

Betriebe, die bereits lohnsteuerfreie (aber SV-, BV, DB-, DZ-, KommSt-pflichtige) Gewinnbeteiligungen gewährt haben, können diese im Jahr 2022 rückwirkend als Teuerungsprämien behandeln, denn der abgabenfreie Maximalbetrag (3.000 EUR) gilt als gemeinsamer Höchstdeckel für Teuerungsprämie und Gewinnbeteiligung.

Familienbonus Plus

Zudem wurde eine rückwirkende Anhebung des Familienbonus Plus von 1.500 EUR auf 2.000 EUR mit 1.1.2022 (statt ursprünglich ab 1.7.2022) beschlossen. Dienstgeber sind verpflichtet bis spätestens 30.9.2022 den höheren Familienbonus Plus aufzurollen. Unsere KollegInnen in der Lohnverrechnung stehen Ihnen hierzu mit Rat und Tat zur Seite. Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und optimistisch!
Ihr WTH-Team

*) Die Klienteninformation wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

Weitere Klienteninformationen 2022

7. Dezember 2022

Handlungsbedarf für registrierkassenpflichtige Unternehmer zum Jahresende!

Wie jedes Jahr zum Jahresende, besteht für registrierkassenpflichtige Unternehmer Handlungsbedarf, worüber wir Sie hiermit noch einmal informieren möchten.

4. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen – Update

Unmittelbar nach Versendung unseres letzten Newsletters wurde bekannt, dass die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der AWS ab 07.11.2022 bis 21.11.2022 möglich ist. Die Uhrzeit des Beginnes ist seitens der AWS noch offen.

2. November 2022

Energiekostenzuschuss für Unternehmen und Betriebe – erste Details

Am 28. September 2022 hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss für Unternehmen als Teil des Anti-Teuerungspakets präsentiert.

Covid-19
27. Oktober 2022

Zweifelsfragen zu Corona- und Teuerungsprämie, Comeback der Sonderbetreuungszeit

Der Gesetzgeber hat mit dem Teuerungs-Entlastungspaket die Möglichkeit geschaffen, den Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen eine abgabenfreie Teuerungsprämie bis zu 3.000 EUR pro Jahr in den Jahren 2022 und 2023 auszuzahlen.

Covid-19
17. Februar 2022

Verlustersatz III (Jänner – März 2022)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 3 Monate verlängert.

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2. Februar 2022

Fristen der Covid 19 Förderungen

Wir möchten Sie über das Fristende folgender Corona Förderungen informieren.

Covid-19
31. Jänner 2022

Verlustersatz II (Juli – Dezember 2021)

Zur Abfederung der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen, wurde der Verlustersatz um weitere 6 Monate verlängert.

Covid-19
13. Jänner 2022

Härtefallfonds Phase 4

Wir dürfen Sie informieren, dass die Beantragung des Härtefallfonds Phase 4 ab dem 01.12.2021 möglich ist.

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