Wenngleich die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist – es ist hier im Zeichen der Ökologisierung zu Erhöhungen gekommen – wurde die NoVA-Übergangsregelung bis Mai 2022 verlängert.
Bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) ist es schon vor längerer Zeit zu Vereinfachungen für Spender gekommen.
Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19.
Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden.
„Klimaticket“ sowie „Jobticket“ haben in letzter Zeit vermehrt für Schlagzeilen gesorgt.
Die ökosoziale Steuerreform 2022 wurde am 20. Jänner 2022 im Nationalrat beschlossen (wir haben zum Begutachtungsentwurf in der KI 12/21 ausführlich berichtet).
Tempo und Dynamik haben bei Änderungen von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen rapide zugenommen. Behalten Sie den Überblick mit dem regelmäßig erscheinenden WTH-Newsletter.
*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.
Copyright © 2022-2024, WTH Mares, Bartos & Partner Steuerberatung KG