Aktuelles

Es gibt nichts Älteres als die Verordnung vom gestrigen Tag

Pandemie, Digitalisierung, ständige Gesetzesänderungen. Wir halten Sie auf dem neuesten Wissensstand und beraten Sie aktiv zu relevanten Änderungen.

Alle Neuigkeiten im Überblick

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7. Februar 2022

NoVA-Übergangsregelung verlängert

Wenngleich die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist – es ist hier im Zeichen der Ökologisierung zu Erhöhungen gekommen – wurde die NoVA-Übergangsregelung bis Mai 2022 verlängert.

7. Februar 2022

Bis Ende Februar müssen spendenbegünstigte Organisationen die erhaltenen Spenden melden

Bei der steuerlichen Geltendmachung von Spenden an spendenbegünstigte Empfängerorganisationen (z.B. Museum, freiwillige Feuerwehr, mildtätige und karitative Einrichtungen, Tierschutzvereine etc.) ist es schon vor längerer Zeit zu Vereinfachungen für Spender gekommen.

7. Februar 2022

News-Splitter – wichtige Änderungen im Sozialversicherungs-, Arbeits- und Lohnsteuerrecht

Zahlungserleichterungen im Zusammenhang mit COVID-19.

7. Februar 2022

Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2022

Bis spätestens Ende Februar 2022 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2021 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden.

7. Februar 2022

Öffi-Ticket steuerlich begünstigt – Arbeitgeber übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel

„Klimaticket“ sowie „Jobticket“ haben in letzter Zeit vermehrt für Schlagzeilen gesorgt.

7. Februar 2022

Ökosoziale Steuerreform 2022 im Nationalrat beschlossen – „Heizkesseltausch“ und thermische Sanierung von Gebäuden gefördert

Die ökosoziale Steuerreform 2022 wurde am 20. Jänner 2022 im Nationalrat beschlossen (wir haben zum Begutachtungsentwurf in der KI 12/21 ausführlich berichtet).

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Archiv

Steuertermine 2022*

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  • Jänner

    Fälligkeiten
    • 17.1.
      • USt für November 2021
      • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2021
    Fristen und Sonstiges
    • Ab 1.1.
      • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
    • Bis 17.1.
      • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2021 für geringfügig Beschäftigte
  • Februar

    Fälligkeiten
    • 15.2.
      • USt für Dezember 2021 bzw. 4. Quartal
      • Lohnabgaben für Jänner,
      • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel,
      • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
    • 28.2.
      • Pflichtversicherung SVA
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 1.2.
      • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2021 (E18) in Papierform
    • Bis 15.2.
      • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2021
      • Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2021 (pro Registrierkasse)
    • 28.2.
      • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
      • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
      • Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
  • März

    Fälligkeiten
    • 15.3.
      • USt für Jänner
      • Lohnabgaben für Februar
    Fristen und Sonstiges
    • 31.3.
      • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2021 bei Stadtkasse/Gemeinde
  • April

    Fälligkeiten
    • 15.4.
      • USt für Februar
      • Lohnabgaben für März
    Fristen und Sonstiges
    • 30.4.
      • Abgabe der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
  • Mai

    Fälligkeiten
    • 16.5.
      • USt für März bzw. 1. Quartal
      • Lohnabgaben für April
      • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
    • 31.5.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Juni

    Fälligkeiten
    • 15.6.
      • USt für April
      • Lohnabgaben für Mai
    Fristen und Sonstiges
    • 30.6.
      • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
      • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2021 aus Nicht-EU-Ländern
      • Fristende für die Beantragung der zweiten Tranche für den Verlustersatz (im Rahmen der zweiten Tranche kann auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden)
  • Juli

    Fälligkeiten
    • 15.7.
      • USt für Mai
      • Lohnabgaben für Juni
  • August

    Fälligkeiten
    • 16.8.
      • USt für Juni bzw. 2. Quartal
      • Lohnabgaben für Juli
      • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
    • 31.8.
      • Pflichtversicherung SVA
  • September

    Fälligkeiten
    • 15.9.
      • USt für Juli
      • Lohnabgaben für August
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 30.9.
      • Fristen und Sonstiges
      • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2021 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
      • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
      • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2021
      • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Oktober

    Fälligkeiten
    • 7.10.
      • USt für August
      • Lohnabgaben für September
    Fristen und Sonstiges
    • ab 1.10.
      • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2021
    • bis 31.10.
      • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
  • November

    Fälligkeiten
    • 15.11.
      • USt für September bzw. 3. Quartal
      • Lohnabgaben für Oktober
      • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
    • 30.11.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Dezember

    Fälligkeiten
    • 5.12.
      • USt für Oktober
      • Lohnabgaben für November
    Fristen und Sonstiges
    • bis 31.12.
      • Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
      • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft
      • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

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