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Es gibt nichts Älteres als die Verordnung vom gestrigen Tag

Pandemie, Digitalisierung, ständige Gesetzesänderungen. Wir halten Sie auf dem neuesten Wissensstand und beraten Sie aktiv zu relevanten Änderungen.

Alle Neuigkeiten im Überblick

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2. September 2022

Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert

Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet.

2. September 2022

Zwangsläufigkeit als strenges Kriterium bei außergewöhnlichen Belastungen

An die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung, stellt die Finanzverwaltung seit jeher strenge Kriterien.

2. September 2022

Kurzarbeitsbeihilfe seit 1. Juli nur mehr „ausnahmsweise“

Die Kurzarbeitsbeihilfe hat sich als wichtige Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie bewährt. Mit 1.7. ist es zur Verlängerung der ursprünglich bis Ende Juni gültigen Kurzarbeitsbeihilfe gekommen.

2. September 2022

Teuerungs-Entlastungspaket II als Begutachtungsentwurf

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II soll die sogenannte „kalte Progression“ abgeschafft werden. Bislang lag der Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert zugrunde, obwohl bei Preissteigerungen ein nomineller Einkommenszuwachs nicht dem realen Einkommenszuwachs entspricht.

2. September 2022

Erhöhung des Basiszinssatzes mit 27.7.2022

Zur Bekämpfung der Inflation hat die Europäische Zentralbank unlängst den Leitzinssatz um 0,5 % erhöht.

2. September 2022

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021

Am 30. September 2022 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2021 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen.

2. September 2022

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2022 bzw. ab 1. Oktober 2022 zu beachten.

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Archiv

Steuertermine 2022*

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  • Jänner

    Fälligkeiten
    • 17.1.
      • USt für November 2021
      • Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2021
    Fristen und Sonstiges
    • Ab 1.1.
      • Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht
    • Bis 17.1.
      • Entrichtung der Dienstgeberabgabe 2021 für geringfügig Beschäftigte
  • Februar

    Fälligkeiten
    • 15.2.
      • USt für Dezember 2021 bzw. 4. Quartal
      • Lohnabgaben für Jänner,
      • ESt-Vorauszahlung 1. Viertel,
      • KöSt-Vorauszahlung 1. Viertel
    • 28.2.
      • Pflichtversicherung SVA
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 1.2.
      • Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2021 (E18) in Papierform
    • Bis 15.2.
      • Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2021
      • Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2021 (pro Registrierkasse)
    • 28.2.
      • Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
      • Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
      • Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)
  • März

    Fälligkeiten
    • 15.3.
      • USt für Jänner
      • Lohnabgaben für Februar
    Fristen und Sonstiges
    • 31.3.
      • Kommunalsteuer- und Dienstgeberabgabeerklärung 2021 bei Stadtkasse/Gemeinde
  • April

    Fälligkeiten
    • 15.4.
      • USt für Februar
      • Lohnabgaben für März
    Fristen und Sonstiges
    • 30.4.
      • Abgabe der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO
  • Mai

    Fälligkeiten
    • 16.5.
      • USt für März bzw. 1. Quartal
      • Lohnabgaben für April
      • ESt-Vorauszahlung 2. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 2. Viertel
    • 31.5.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Juni

    Fälligkeiten
    • 15.6.
      • USt für April
      • Lohnabgaben für Mai
    Fristen und Sonstiges
    • 30.6.
      • Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2021 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline
      • Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt 2021 aus Nicht-EU-Ländern
      • Fristende für die Beantragung der zweiten Tranche für den Verlustersatz (im Rahmen der zweiten Tranche kann auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden)
  • Juli

    Fälligkeiten
    • 15.7.
      • USt für Mai
      • Lohnabgaben für Juni
  • August

    Fälligkeiten
    • 16.8.
      • USt für Juni bzw. 2. Quartal
      • Lohnabgaben für Juli
      • ESt-Vorauszahlung 3. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 3. Viertel
    • 31.8.
      • Pflichtversicherung SVA
  • September

    Fälligkeiten
    • 15.9.
      • USt für Juli
      • Lohnabgaben für August
    Fristen und Sonstiges
    • Bis 30.9.
      • Fristen und Sonstiges
      • Erklärung Arbeitnehmerpflichtveranlagung 2021 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
      • Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
      • Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt (EU) für das Steuerjahr 2021
      • Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer
  • Oktober

    Fälligkeiten
    • 7.10.
      • USt für August
      • Lohnabgaben für September
    Fristen und Sonstiges
    • ab 1.10.
      • Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt/KSt 2021
    • bis 31.10.
      • Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides
  • November

    Fälligkeiten
    • 15.11.
      • USt für September bzw. 3. Quartal
      • Lohnabgaben für Oktober
      • ESt-Vorauszahlung 4. Viertel
      • KöSt-Vorauszahlung 4. Viertel
    • 30.11.
      • Pflichtversicherung SVA
  • Dezember

    Fälligkeiten
    • 5.12.
      • USt für Oktober
      • Lohnabgaben für November
    Fristen und Sonstiges
    • bis 31.12.
      • Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
      • Die Frist für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft
      • Mitteilungspflicht für Country-by-Country Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft

*) Die Klienteninformationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Es handelt sich um allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Alle Informationen ohne Gewähr. Kein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität.

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