2. September 2022

Erhöhung des Basiszinssatzes mit 27.7.2022

Zur Bekämpfung der Inflation hat die Europäische Zentralbank unlängst den Leitzinssatz um 0,5 % erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz, der als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Mit Wirkung ab 27. Juli 2022 ist der Basiszinssatz in Österreich von -0,62 % auf -0,12 % gestiegen. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen), Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen (siehe dazu KI 08/22). Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

Seit 27.7.2022 Bisher
Stundungszinsen 1,88 % 1,38 %
Aussetzungszinsen 1,88 % 1,38 %
Anspruchszinsen 1,88 % 1,38 %
Beschwerdezinsen 1,88 % 1,38 %
Umsatzsteuerzinsen 1,88 % -

Weitere Artikel im September 2022

2. September 2022

Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert

Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet.

2. September 2022

Zwangsläufigkeit als strenges Kriterium bei außergewöhnlichen Belastungen

An die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung, stellt die Finanzverwaltung seit jeher strenge Kriterien.

2. September 2022

Kurzarbeitsbeihilfe seit 1. Juli nur mehr „ausnahmsweise“

Die Kurzarbeitsbeihilfe hat sich als wichtige Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie bewährt. Mit 1.7. ist es zur Verlängerung der ursprünglich bis Ende Juni gültigen Kurzarbeitsbeihilfe gekommen.

2. September 2022

Teuerungs-Entlastungspaket II als Begutachtungsentwurf

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II soll die sogenannte „kalte Progression“ abgeschafft werden. Bislang lag der Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert zugrunde, obwohl bei Preissteigerungen ein nomineller Einkommenszuwachs nicht dem realen Einkommenszuwachs entspricht.

2. September 2022

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021

Am 30. September 2022 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2021 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen.

2. September 2022

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2022 bzw. ab 1. Oktober 2022 zu beachten.

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